§ 23 KennV 2008

Kennzeichnungsverordnung 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Arzneispezialitäten, denen eine Gebrauchsinformation beizugeben ist, sind durch den Hinweis „Gebrauchsinformation beachten“ oder „Packungsbeilage beachten“ zu kennzeichnen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Arzneispezialitäten, denen eine Gebrauchsinformation beizugeben ist, sind durch den Hinweis „Gebrauchsinformation beachten“ oder „Packungsbeilage beachten“ zu kennzeichnen.

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