Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Primärverpackungen in Form von Blisterpackungen müssen, sofern es sich um Innenverpackungen handelt, zumindest durch Angaben gemäß § 3 (Bezeichnung), § 4, § 15 (Verfalldatum), § 18 Abs. 1 Z 1 (Name des Zulassungsinhabers bzw. Registrierungsinhabers) und § 20 (Chargenbezeichnung) gekennzeichnet sein.
(2) Bei der Kennzeichnung muss sichergestellt sein, dass die Angabe gemäß § 3 bis zur Entnahme der letzten Darreichungseinheit lesbar ist.
(3) Bei Angaben gemäß § 3 und § 18 Abs. 1 Z 1 kann eine geeignete Kurzbezeichnung verwendet werden.
(4) Die Angabe des Verfalldatums kann, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist, ohne den Hinweis gemäß § 15 Abs. 2 erfolgen.
(5) Die Angabe der Chargenbezeichnung kann, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist, ohne den Hinweis gemäß § 20 zweiter Satz erfolgen.
(1) Primärverpackungen in Form von Blisterpackungen müssen, sofern es sich um Innenverpackungen handelt, zumindest durch Angaben gemäß § 3 (Bezeichnung), § 4, § 15 (Verfalldatum), § 18 Abs. 1 Z 1 (Name des Zulassungsinhabers bzw. Registrierungsinhabers) und § 20 (Chargenbezeichnung) gekennzeichnet sein.
(2) Bei der Kennzeichnung muss sichergestellt sein, dass die Angabe gemäß § 3 bis zur Entnahme der letzten Darreichungseinheit lesbar ist.
(3) Bei Angaben gemäß § 3 und § 18 Abs. 1 Z 1 kann eine geeignete Kurzbezeichnung verwendet werden.
(4) Die Angabe des Verfalldatums kann, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist, ohne den Hinweis gemäß § 15 Abs. 2 erfolgen.
(5) Die Angabe der Chargenbezeichnung kann, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist, ohne den Hinweis gemäß § 20 zweiter Satz erfolgen.