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Legende:
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Neue schienengleiche Kreuzungen(1) Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von Schienenbahnen dürfen außerhalb0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SOK).
(2) Das Grundmaß der Bahnhöfe oderSpurweite beträgt 1 435 mm (Normalspur).
(3) Das tatsächlich zulässige Maß der Hauptsignale von AbzweigstellenSpurweite ist nach dem Stand der Technik zu bestimmen.
(4) In Bogen mit Radien unter 175 m darf die Spurweite im unbelasteten Gleis folgende Werte nicht angelegt werden.unterschreiten:
Bogenradien [m] | Spurweite [mm] |
unter 175 bis 150 | 1 435 |
unter 150 bis 125 | 1 440 |
unter 125 bis 100 | 1 445 |
Neue schienengleiche Kreuzungen(1) Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von Schienenbahnen dürfen außerhalb0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SOK).
(2) Das Grundmaß der Bahnhöfe oderSpurweite beträgt 1 435 mm (Normalspur).
(3) Das tatsächlich zulässige Maß der Hauptsignale von AbzweigstellenSpurweite ist nach dem Stand der Technik zu bestimmen.
(4) In Bogen mit Radien unter 175 m darf die Spurweite im unbelasteten Gleis folgende Werte nicht angelegt werden.unterschreiten:
Bogenradien [m] | Spurweite [mm] |
unter 175 bis 150 | 1 435 |
unter 150 bis 125 | 1 440 |
unter 125 bis 100 | 1 445 |