(1)Absatz einsGeschwindigkeitsanzeiger sind mit Geschwindigkeitsvoranzeiger anzukündigen, wenn1.Ziffer einsdie Geschwindigkeit ab dem Standort eines Hauptsignals um mehr als 10 km/h herabgesetzt wird oder2.Ziffer 2die Geschwindigkeit nicht ab dem Standort eines Hauptsignals herabgesetzt wird.(2)A... mehr lesen...