Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Eisenbahnunternehmen hat über die Durchführung genehmigungsfreier Vorhaben nach § 36 Abs. 1 und 3 EisbG Aufzeichnungen zu führen, aus denen auch das Vorliegen der Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Bauführung hervorgeht. Die Aufzeichnungen sind den für den Bau und die Instandhaltung wesentlichen Unterlagen beizugeben.
Das Eisenbahnunternehmen hat über die Durchführung genehmigungsfreier Vorhaben nach § 36 Abs. 1 und 3 EisbG Aufzeichnungen zu führen, aus denen auch das Vorliegen der Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Bauführung hervorgeht. Die Aufzeichnungen sind den für den Bau und die Instandhaltung wesentlichen Unterlagen beizugeben.