§ 1 EisbVO 2003

Eisenbahnverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2003 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen auf Haupt- und Nebenbahnen im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Eisenbahngesetzes 1957.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2003 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen auf Haupt- und Nebenbahnen im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Eisenbahngesetzes 1957.

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