Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die erforderliche Eignung für Angehörige der Betriebsaufsicht ergibt sich aus
1. | entsprechender Vorbildung, | |||||||||
2. | ausreichender einschlägiger praktischer Verwendung, | |||||||||
3. | Kenntnis über den Stand der technischen Entwicklung auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens, | |||||||||
4. | Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und | |||||||||
5. | Kenntnis der Besonderheiten des Eisenbahnunternehmens. |
Die erforderliche Eignung für Angehörige der Betriebsaufsicht ergibt sich aus
1. | entsprechender Vorbildung, | |||||||||
2. | ausreichender einschlägiger praktischer Verwendung, | |||||||||
3. | Kenntnis über den Stand der technischen Entwicklung auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens, | |||||||||
4. | Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und | |||||||||
5. | Kenntnis der Besonderheiten des Eisenbahnunternehmens. |