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(2) Andreaskreuze können als einfache oder als doppelte Andreaskreuze ausgeführt sein. Einfache Andreaskreuze sind nach den nachstehend angeführten Maßangaben herzustellen, wobei Abweichungen von bis zu ± 3 % zulässig sind:
| Format I | Format II | Format III |
Länge der Balken (einschließlich der Spitzen) | 1100 mm | 970 mm | 1050 mm |
Breite der Balken | 140 mm | 120 mm | 150 mm |
Kreuzungswinkel der Balken |
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Winkel der Spitzen der Balken | 90 | 90 | 90 |
Länge der weißen Balken | 880 mm | 770 mm | 880 mm |
Breite der weißen Balken | 60 mm | 50 mm | 60 mm |
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(4) Für Andreaskreuze auf Tafeln (Format III) sind bei Darstellung von
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(5) Die Reflexstoffe (Folien) der Andreaskreuze mit den Formaten I und II müssen der Bauart Typ 2 (hochreflektierend) gemäß § 4 StVZVO 1998 entsprechen. Die Reflexstoffe (Folien) der Andreaskreuze mit dem Format III und die Tafeln müssen eine höhere Retroreflexion als Bauart Typ 2 (sehr hochreflektierend) aufweisen. Die Farben Rot und Weiß haben den Anforderungen des § 3 StVZVO 1998 zu entsprechen.
(2) Andreaskreuze können als einfache oder als doppelte Andreaskreuze ausgeführt sein. Einfache Andreaskreuze sind nach den nachstehend angeführten Maßangaben herzustellen, wobei Abweichungen von bis zu ± 3 % zulässig sind:
| Format I | Format II | Format III |
Länge der Balken (einschließlich der Spitzen) | 1100 mm | 970 mm | 1050 mm |
Breite der Balken | 140 mm | 120 mm | 150 mm |
Kreuzungswinkel der Balken |
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Winkel der Spitzen der Balken | 90 | 90 | 90 |
Länge der weißen Balken | 880 mm | 770 mm | 880 mm |
Breite der weißen Balken | 60 mm | 50 mm | 60 mm |
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(4) Für Andreaskreuze auf Tafeln (Format III) sind bei Darstellung von
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(5) Die Reflexstoffe (Folien) der Andreaskreuze mit den Formaten I und II müssen der Bauart Typ 2 (hochreflektierend) gemäß § 4 StVZVO 1998 entsprechen. Die Reflexstoffe (Folien) der Andreaskreuze mit dem Format III und die Tafeln müssen eine höhere Retroreflexion als Bauart Typ 2 (sehr hochreflektierend) aufweisen. Die Farben Rot und Weiß haben den Anforderungen des § 3 StVZVO 1998 zu entsprechen.