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(Anm.: Abs. 6 mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 6, mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)
(_______________Anm. 1: Art. 3 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 69/2023 lautet: „In § 4a Abs. 1 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „und Abs. 3b“.“. Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung 1: Artikel 3, Ziffer 5, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2023, lautet: „In Paragraph 4 a, Absatz eins, entfällt die Wort- und Zeichenfolge „und Absatz 3 b, “, Punkt “, Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)(Anm.: Abs. 6 mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 6, mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)
(_______________Anm. 1: Art. 3 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 69/2023 lautet: „In § 4a Abs. 1 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „und Abs. 3b“.“. Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung 1: Artikel 3, Ziffer 5, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2023, lautet: „In Paragraph 4 a, Absatz eins, entfällt die Wort- und Zeichenfolge „und Absatz 3 b, “, Punkt “, Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)