Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Förderungen können gewährt werden in Form von
a) |
| |||||||||
b) | Annuitätenzuschüssen, Zinsenzuschüssen und sonstigen Zuschüssen, | |||||||||
c) | Beihilfen, | |||||||||
d) | Bürgschaftsübernahmen. |
(2) Förderungen können auch in der Weise gewährt werden, daß der Förderungswerber in ein bestehendes Förderungsverhältnis eintritt.
(1) Förderungen können gewährt werden in Form von
a) |
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b) | Annuitätenzuschüssen, Zinsenzuschüssen und sonstigen Zuschüssen, | |||||||||
c) | Beihilfen, | |||||||||
d) | Bürgschaftsübernahmen. |
(2) Förderungen können auch in der Weise gewährt werden, daß der Förderungswerber in ein bestehendes Förderungsverhältnis eintritt.