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Die Landesregierung erstellt alle zwei Jahre einen SozialberichtPflegebericht, der dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021
Die Landesregierung erstellt alle zwei Jahre einen SozialberichtPflegebericht, der dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021