§ 44c SHG (weggefallen)

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Die Änderung des § 28 Z 1 § 44c SHGund der Entfall des § 28 Z 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 113/2008, Landtagsbeschluss Nr seit 31.12.2024 weggefallen. 1199 vom 16. September 2008, gilt erst für Hilfeleistungen, die dem Hilfeempfänger für Zeiten ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 113/2008, Landtagsbeschluss Nr. 1199, gewährt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2008, LGBl. Nr. 119/2008

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.2024
Die Änderung des § 28 Z 1 § 44c SHGund der Entfall des § 28 Z 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 113/2008, Landtagsbeschluss Nr seit 31.12.2024 weggefallen. 1199 vom 16. September 2008, gilt erst für Hilfeleistungen, die dem Hilfeempfänger für Zeiten ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 113/2008, Landtagsbeschluss Nr. 1199, gewährt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2008, LGBl. Nr. 119/2008

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