§ 45 SHG (weggefallen)

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 22 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Paragraphen 18, Absatz eins,, 19 Absatz eins und 22 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2(Anm.: entfallen)Anmerkung, entfallen)
  3. (3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden, können aber frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  4. (4)Absatz 4Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 1/1977, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1977,, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.

Anm§ 45 SHG seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2002, LGBl. Nr. 1/2004, LGBl. Nr. 103/2005, LGBl. Nr. 21/2007, LGBl. Nr. 82/2009Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 5 aus 2002,, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2004,, Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2007,, Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009,

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.10.2009 bis 31.12.2024
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 22 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Paragraphen 18, Absatz eins,, 19 Absatz eins und 22 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2(Anm.: entfallen)Anmerkung, entfallen)
  3. (3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden, können aber frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  4. (4)Absatz 4Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 1/1977, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1977,, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.

Anm§ 45 SHG seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2002, LGBl. Nr. 1/2004, LGBl. Nr. 103/2005, LGBl. Nr. 21/2007, LGBl. Nr. 82/2009Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 5 aus 2002,, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2004,, Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2007,, Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009,

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