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Die Bordellbewilligung darf nur natürlichen Personen erteilt werden, die
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 97/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 97 aus 2024,
Die Bordellbewilligung darf nur natürlichen Personen erteilt werden, die
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 97/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 97 aus 2024,