§ 2 Stmk. LFG 2002

Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2002 bis 31.12.9999

Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2002 bis 31.12.9999

Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind.

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