§ 3 Stmk. LFG 2002

Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2002 bis 31.12.9999

Bei der Ermittlung des Barwertes sind die noch nicht fälligen Annuitäten (Tilgung und Zinsen) der Förderungsdarlehen gemäß Schuldschein bzw. Tilgungsplan, unter Berücksichtigung einer allenfalls festgelegten verstärkten Tilgung, auf den Verkaufszeitpunkt abzuzinsen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2002 bis 31.12.9999

Bei der Ermittlung des Barwertes sind die noch nicht fälligen Annuitäten (Tilgung und Zinsen) der Förderungsdarlehen gemäß Schuldschein bzw. Tilgungsplan, unter Berücksichtigung einer allenfalls festgelegten verstärkten Tilgung, auf den Verkaufszeitpunkt abzuzinsen.

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