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(1) Die Beratung und BeschlußfassungBeschlussfassung in der Steiermärkischen Landarbeiterkammer erfolgen, sofern dieses Gesetz nichtnichts anderes bestimmt, durch die Vollversammlung.
(2) Der Vollversammlung ist insbesondere vorbehalten:
a) | die Wahl und Abberufung der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und der Vorstandsmitglieder; | |||||||||
b) | die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Kontrollausschusses; | |||||||||
c) | die | |||||||||
d) | die | |||||||||
e) | die Entgegennahme des Berichtes über den | |||||||||
f) | die | |||||||||
g) | die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung (§ 25) | |||||||||
h) | die Behandlung von Petitionen nach § 23a; | |||||||||
i) | die Anordnung der Ausschreibung der Wahl zur Vollversammlung. |
(3) Der Vollversammlung steht es frei, andere als im Abs(Anm. 2 angeführte Gegenstände der Beschlußfassung anderer Organe zu überlassen.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1994, LGBl. Nr. 25/2000, LGBl. Nr. 83/2005, LGBl. Nr. 58/2012
(1) Die Beratung und BeschlußfassungBeschlussfassung in der Steiermärkischen Landarbeiterkammer erfolgen, sofern dieses Gesetz nichtnichts anderes bestimmt, durch die Vollversammlung.
(2) Der Vollversammlung ist insbesondere vorbehalten:
a) | die Wahl und Abberufung der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und der Vorstandsmitglieder; | |||||||||
b) | die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Kontrollausschusses; | |||||||||
c) | die | |||||||||
d) | die | |||||||||
e) | die Entgegennahme des Berichtes über den | |||||||||
f) | die | |||||||||
g) | die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung (§ 25) | |||||||||
h) | die Behandlung von Petitionen nach § 23a; | |||||||||
i) | die Anordnung der Ausschreibung der Wahl zur Vollversammlung. |
(3) Der Vollversammlung steht es frei, andere als im Abs(Anm. 2 angeführte Gegenstände der Beschlußfassung anderer Organe zu überlassen.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1994, LGBl. Nr. 25/2000, LGBl. Nr. 83/2005, LGBl. Nr. 58/2012