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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Behörde im SinneSinn dieses Gesetzes ist in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Behörde im SinneSinn dieses Gesetzes ist in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013