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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Ortseinsatzleiter hat die ihm zugeordneten Berg- und Naturwächter zu jährlich mindestens 4 Einsatz- und Informationsbesprechungen einzuladen. Bei diesen Anlässen sind die aktuellen Aufgaben und Einsatzerfordernisse zu behandeln. Darüber hinaus hat jeder Ortseinsatzleiter Schulungsveranstaltungen durchzuführen.
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(2) Der Ortseinsatzleiter hat die ihm zugeordneten Berg- und Naturwächter zu jährlich mindestens 4 Einsatz- und Informationsbesprechungen einzuladen. Bei diesen Anlässen sind die aktuellen Aufgaben und Einsatzerfordernisse zu behandeln. Darüber hinaus hat jeder Ortseinsatzleiter Schulungsveranstaltungen durchzuführen.
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