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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Bezirksleiter hat für seinen Einsatzbereich ein Arbeitsprogramm zu erstellen und dem Bezirkstag zur Genehmigung zuzuleiten§ 19 Stmk. Das Arbeitsprogramm des Bezirkes hat Hinweise darüber zu enthalten, in welcher Art und Weise
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(3) Zu Beginn jeden Jahres hat der Ortseinsatzleiter mit den ihm unterstellten Berg- und Naturwächtern das Arbeitsprogramm für jeweils ein Kalenderjahr zu erarbeiten und für seine Ortseinsatzstelle zu erlassenSBN seit 27.06.2024 weggefallen. Das Arbeitsprogramm der Ortseinsatzstelle hat sich an jenem des Bezirkes zu orientieren und eine Aufgliederung der in diesem Zeitraum durchzuführenden Arbeiten zu enthalten. Dazu sind Arbeits- und Einsatzpläne zu erstellen.
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(2) Der Bezirksleiter hat für seinen Einsatzbereich ein Arbeitsprogramm zu erstellen und dem Bezirkstag zur Genehmigung zuzuleiten§ 19 Stmk. Das Arbeitsprogramm des Bezirkes hat Hinweise darüber zu enthalten, in welcher Art und Weise
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(3) Zu Beginn jeden Jahres hat der Ortseinsatzleiter mit den ihm unterstellten Berg- und Naturwächtern das Arbeitsprogramm für jeweils ein Kalenderjahr zu erarbeiten und für seine Ortseinsatzstelle zu erlassenSBN seit 27.06.2024 weggefallen. Das Arbeitsprogramm der Ortseinsatzstelle hat sich an jenem des Bezirkes zu orientieren und eine Aufgliederung der in diesem Zeitraum durchzuführenden Arbeiten zu enthalten. Dazu sind Arbeits- und Einsatzpläne zu erstellen.