(1) §§ 27, 37 und 37a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.(2) § 31 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.(3) §§ 1 Abs. 1a, 16 Abs. 5 und 26 Abs. 2 Z 3 sowie die An... mehr lesen...
(1) Der Landessportbeirat ist von der oder dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von der Stellvertreterin oder vom Stellvertreter (§ 6 Abs. 2), nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.(2) Der Landessportbeirat ist beschlussfähig... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.(2) Die erstmalige Bestellung des Beirates (§ 7) hat binnen einem Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfolgen.(3) § 9 Abs. 5a und 6a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und... mehr lesen...
(1) Die Neufassung bzw. Änderung der §§ 3 Abs. 1 lit. a, 17 Abs. 2, 17 Abs. 3 lit. a, 23 Abs. 2, 23 Abs. 3 zweiter Satz, 23 Abs. 6, 32 Abs. 2, 33, 36 Abs. 8, 42 Abs. 3, 50 Abs. 2 lit. a, 63, 64, 65 und der Überschrift des § 36 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2004 treten mit dem der Kundmachung fol... mehr lesen...