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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Kinderbetreuungsgruppen in Halbtagsform sind grundsätzlich an Vormittagen offen zu halten§ 12 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. Sie können auch an Nachmittagen geführt werden, sofern die eingeschriebenen Kinder ausschließlich den Nachmittagsbetrieb besuchen.
(3) Kinderbetreuungsgruppen in Ganztags- oder erweiterter Ganztagsform sind während des ganzen Tages ohne Unterbrechung offenzuhalten.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2007)
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(2) Kinderbetreuungsgruppen in Halbtagsform sind grundsätzlich an Vormittagen offen zu halten§ 12 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. Sie können auch an Nachmittagen geführt werden, sofern die eingeschriebenen Kinder ausschließlich den Nachmittagsbetrieb besuchen.
(3) Kinderbetreuungsgruppen in Ganztags- oder erweiterter Ganztagsform sind während des ganzen Tages ohne Unterbrechung offenzuhalten.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2007)