Anl. 1 VGÜ-VO

Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Zeitabstände der Untersuchungen zur Verordnung
über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz1

Einwirkungen

Zeitabstände

Blei, seine Legierungen oder Verbindungen

1 Jahr; Glasherstellung und Akkumulartorenfertigung: 3 Monate; Rostschutzarbeiten: 4 Wochen;

Spritzlackierarbeiten: 6 Monate

Rostschutzarbeiten 1: 4 Wochen
Spritzlackierarbeiten: 6 Monate
Bleitetraethyl und Bleitetramethyl 6 Monate
Phosphorsäureester 6 Monate oder Ende der Saison

Quecksilber oder seine organischenanorganischen Verbindungen

61 Jahr; Leuchtstoffröhrenrecycling, Amalgamentsorgung: 3 Monate

Arsen oder seine Verbindungen

1 Jahr

Mangan oder seine Verbindungen

1 Jahr

Cadmium oder seine Verbindungen

1 Jahr

Chrom-VI-Verbindungen

1 Jahr, für die Röntgenuntersuchung 6 Jahre

Cobalt oder seine Verbindungen

1 Jahr

Nickel oder seine Verbindungen

1 Jahr

Aluminium-, aluminiumoxid- oder aluminiumhydroxid-haltige Stäube und Rauche

1 Jahr

Quarz- oder asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub

2 Jahre; für die Röntgenuntersuchung: 4 Jahre

Schweißrauch

2 Jahre

Fluor oder seine anorganischen Verbindungen

1 Jahr

Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech, Ruß2

2 Jahre

Benzol

1 Jahr;

Kokereiarbeiten: 3 Monate, für die Blutuntersuchung 6 Monate

Toluol, Xylole 6 Monate, für die Blutuntersuchung 1 Jahr
Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen 6 Monate
Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen 6 Monate

(Trichlorethylen), TetrachlormethanToluol

1 Jahr

(Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan,Xylole

1 Jahr

Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen

(Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder ChlorbenzoleChlorbenzol

1 Jahr

Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol), 1 Jahr
Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)

Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)

6 Monate, für die Ergometrie 1 Jahr

Dimethylformamid

1 Jahr

Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech, RußEthylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder

Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)

2 Jahre1 Jahr

Quarz- (einschließlich Cristobalit oder Tridymit), 2 Jahre

AsbestAromatische Nitro- oder Hartmetallstaubund Aminoverbindungen

1 Jahr

Schweißrauch, AluminiumstaubPhosphorsäureester

2 Jahre, für die Röntgenuntersuchung 6 Jahre1 Jahr

oder am Ende der Saison3

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder FlachsstaubRohflachsstaub

1 Jahr

Fluor oder seine anorganischen Verbindungen 1 Jahr, für die Röntgenuntersuchung 3 Jahre
Dimethylformamid 6 Monate

Isocyanate

1 Jahr

Gasrettungsdienste, Grubenwehren sowie deren ortskundige Führerinnen/Führer, Tragen schwerer Atemschutzgräte (mehr als 5 kg)

2 Jahre

Den Organismus besonders belastende Hitze

2 Jahre

Tätigkeiten im Rahmen von GasrettungsdienstenHerabgesetzte Sauerstoffkonzentration (unter 17 Vol%, nicht unter 15 Vol%)

1 Jahr2 Jahre

Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren
ortskundiger Führer
Tragen von Atemschutzgeräten 1 Jahr

Lärm

5 Jahre

Nachtarbeit 3 Jahre

Krebserzeugende Arbeitsstoffe

5 Jahre

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 und 4

1 Jahr2 Jahre

Vibrationen (Hand-Arm-Vibrationen oder Ganzkörper-Vibrationen) (1)

4 Jahre

Nachtarbeit

2 Jahre; für ArbeitnehmerInnen nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren als NachtarbeitnehmerIn: 1 Jahr

Künstliche optische Strahlung (2)

2 Jahre

Elektromagnetische Felder

5 Jahre

1Die in dieser Anlage enthaltenen Zeitabstände der Folgeuntersuchungen und wiederkehrenden Untersuchungen der Hörfähigkeit dürfen um 10 %, höchstens aber um 30 Tage überschritten werden.

2Ruß mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergibt, dass eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte.

3Bei zeitlich begrenzten Saisonarbeiten, die kürzer als ein Jahr dauern.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 157/2016

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 14.08.2002 bis 31.12.2016

Zeitabstände der Untersuchungen zur Verordnung
über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz1

Einwirkungen

Zeitabstände

Blei, seine Legierungen oder Verbindungen

1 Jahr; Glasherstellung und Akkumulartorenfertigung: 3 Monate; Rostschutzarbeiten: 4 Wochen;

Spritzlackierarbeiten: 6 Monate

Rostschutzarbeiten 1: 4 Wochen
Spritzlackierarbeiten: 6 Monate
Bleitetraethyl und Bleitetramethyl 6 Monate
Phosphorsäureester 6 Monate oder Ende der Saison

Quecksilber oder seine organischenanorganischen Verbindungen

61 Jahr; Leuchtstoffröhrenrecycling, Amalgamentsorgung: 3 Monate

Arsen oder seine Verbindungen

1 Jahr

Mangan oder seine Verbindungen

1 Jahr

Cadmium oder seine Verbindungen

1 Jahr

Chrom-VI-Verbindungen

1 Jahr, für die Röntgenuntersuchung 6 Jahre

Cobalt oder seine Verbindungen

1 Jahr

Nickel oder seine Verbindungen

1 Jahr

Aluminium-, aluminiumoxid- oder aluminiumhydroxid-haltige Stäube und Rauche

1 Jahr

Quarz- oder asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub

2 Jahre; für die Röntgenuntersuchung: 4 Jahre

Schweißrauch

2 Jahre

Fluor oder seine anorganischen Verbindungen

1 Jahr

Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech, Ruß2

2 Jahre

Benzol

1 Jahr;

Kokereiarbeiten: 3 Monate, für die Blutuntersuchung 6 Monate

Toluol, Xylole 6 Monate, für die Blutuntersuchung 1 Jahr
Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen 6 Monate
Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen 6 Monate

(Trichlorethylen), TetrachlormethanToluol

1 Jahr

(Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan,Xylole

1 Jahr

Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen

(Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder ChlorbenzoleChlorbenzol

1 Jahr

Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol), 1 Jahr
Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)

Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)

6 Monate, für die Ergometrie 1 Jahr

Dimethylformamid

1 Jahr

Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech, RußEthylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder

Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)

2 Jahre1 Jahr

Quarz- (einschließlich Cristobalit oder Tridymit), 2 Jahre

AsbestAromatische Nitro- oder Hartmetallstaubund Aminoverbindungen

1 Jahr

Schweißrauch, AluminiumstaubPhosphorsäureester

2 Jahre, für die Röntgenuntersuchung 6 Jahre1 Jahr

oder am Ende der Saison3

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder FlachsstaubRohflachsstaub

1 Jahr

Fluor oder seine anorganischen Verbindungen 1 Jahr, für die Röntgenuntersuchung 3 Jahre
Dimethylformamid 6 Monate

Isocyanate

1 Jahr

Gasrettungsdienste, Grubenwehren sowie deren ortskundige Führerinnen/Führer, Tragen schwerer Atemschutzgräte (mehr als 5 kg)

2 Jahre

Den Organismus besonders belastende Hitze

2 Jahre

Tätigkeiten im Rahmen von GasrettungsdienstenHerabgesetzte Sauerstoffkonzentration (unter 17 Vol%, nicht unter 15 Vol%)

1 Jahr2 Jahre

Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren
ortskundiger Führer
Tragen von Atemschutzgeräten 1 Jahr

Lärm

5 Jahre

Nachtarbeit 3 Jahre

Krebserzeugende Arbeitsstoffe

5 Jahre

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 und 4

1 Jahr2 Jahre

Vibrationen (Hand-Arm-Vibrationen oder Ganzkörper-Vibrationen) (1)

4 Jahre

Nachtarbeit

2 Jahre; für ArbeitnehmerInnen nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren als NachtarbeitnehmerIn: 1 Jahr

Künstliche optische Strahlung (2)

2 Jahre

Elektromagnetische Felder

5 Jahre

1Die in dieser Anlage enthaltenen Zeitabstände der Folgeuntersuchungen und wiederkehrenden Untersuchungen der Hörfähigkeit dürfen um 10 %, höchstens aber um 30 Tage überschritten werden.

2Ruß mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergibt, dass eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte.

3Bei zeitlich begrenzten Saisonarbeiten, die kürzer als ein Jahr dauern.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 157/2016

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