Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB 2016) Fundstelle

Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2020 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 03.11.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 97/2020
  3. § 0 gültig von 10.07.2018 bis 02.11.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2018
  4. § 0 gültig von 26.11.2016 bis 09.07.2018

1. Hauptstück
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Einheitlicher Ansprechpartner

§ 3

Zentraler Online-Zugang zu Informationen

§ 4

Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark

§ 5

Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark

§ 6

Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7

Führen von Berufsbezeichnungen

§ 8

Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer

Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen

§ 9

Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10

Ausgleichsmaßnahmen

§ 11

Keine Ausgleichsmaßnahmen

§ 12

Partieller Berufszugang

§ 13

Anerkennung eines Berufspraktikums

Abschnitt 2
Verfahren

§ 14

Elektronische Verfahren

§ 15

Unterlagen und Nachweise

§ 16

Entscheidungsfrist

Teil 3
Europäischer Berufsausweis

§ 17

Allgemeines

§ 18

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen

§ 19

Antragstellung

§ 20

Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

§ 21

Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen

§ 22

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus

§ 23

Verwaltungszusammenarbeit

§ 24

Vorwarnmechanismus

§ 25

Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Teil 5
Behörden

§ 26

Behörden

2. Hauptstück
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

§ 26a

Anwendungsbereich

§ 26b

Verhältnismäßigkeitsprüfung und Evaluierung

§ 26c

Prüfkriterien

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 27

Verweise

§ 1§ 28

GeltungsbereichEU-Recht

§ 2§ 29

Einheitlicher AnsprechpartnerInkrafttreten

§ 3 Zentraler Online-Zugang zu Informationen
§ 4 Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark
§ 5 Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark
§ 6 Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7§ 29a

FührenInkrafttreten von BerufsbezeichnungenNovellen

§ 8 Diskriminierungsverbot
Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen
§ 9 Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10§ 30

AusgleichsmaßnahmenAußerkrafttreten

§ 11 Keine Ausgleichsmaßnahmen
§ 12 Partieller Berufszugang
§ 13 Anerkennung eines Berufspraktikums
Abschnitt 2
Verfahren

Anlage 1

Prüfschema für die Verhältnismäßigkeitsprüfung

§ 14 Elektronische Verfahren
§ 15 Unterlagen und Nachweise
§ 16 Entscheidungsfrist
Teil 3
Europäischer Berufsausweis
§ 17 Allgemeines
§ 18 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen
§ 19 Antragstellung
§ 20 Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
§ 21 Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen
§ 22 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus
§ 23 Verwaltungszusammenarbeit
§ 24 Vorwarnmechanismus
§ 25 Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 26 Behörden
§ 27 Verweise
§ 28 EU-Recht
§ 29 Inkrafttreten
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
§ 30 Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 63/2018LGBl. Nr. 97/2020Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 97 aus 2020,

Stand vor dem 02.11.2020

In Kraft vom 10.07.2018 bis 02.11.2020
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 03.11.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 97/2020
  3. § 0 gültig von 10.07.2018 bis 02.11.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2018
  4. § 0 gültig von 26.11.2016 bis 09.07.2018

1. Hauptstück
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Einheitlicher Ansprechpartner

§ 3

Zentraler Online-Zugang zu Informationen

§ 4

Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark

§ 5

Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark

§ 6

Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7

Führen von Berufsbezeichnungen

§ 8

Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer

Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen

§ 9

Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10

Ausgleichsmaßnahmen

§ 11

Keine Ausgleichsmaßnahmen

§ 12

Partieller Berufszugang

§ 13

Anerkennung eines Berufspraktikums

Abschnitt 2
Verfahren

§ 14

Elektronische Verfahren

§ 15

Unterlagen und Nachweise

§ 16

Entscheidungsfrist

Teil 3
Europäischer Berufsausweis

§ 17

Allgemeines

§ 18

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen

§ 19

Antragstellung

§ 20

Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

§ 21

Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen

§ 22

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus

§ 23

Verwaltungszusammenarbeit

§ 24

Vorwarnmechanismus

§ 25

Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Teil 5
Behörden

§ 26

Behörden

2. Hauptstück
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

§ 26a

Anwendungsbereich

§ 26b

Verhältnismäßigkeitsprüfung und Evaluierung

§ 26c

Prüfkriterien

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 27

Verweise

§ 1§ 28

GeltungsbereichEU-Recht

§ 2§ 29

Einheitlicher AnsprechpartnerInkrafttreten

§ 3 Zentraler Online-Zugang zu Informationen
§ 4 Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark
§ 5 Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark
§ 6 Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7§ 29a

FührenInkrafttreten von BerufsbezeichnungenNovellen

§ 8 Diskriminierungsverbot
Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen
§ 9 Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10§ 30

AusgleichsmaßnahmenAußerkrafttreten

§ 11 Keine Ausgleichsmaßnahmen
§ 12 Partieller Berufszugang
§ 13 Anerkennung eines Berufspraktikums
Abschnitt 2
Verfahren

Anlage 1

Prüfschema für die Verhältnismäßigkeitsprüfung

§ 14 Elektronische Verfahren
§ 15 Unterlagen und Nachweise
§ 16 Entscheidungsfrist
Teil 3
Europäischer Berufsausweis
§ 17 Allgemeines
§ 18 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen
§ 19 Antragstellung
§ 20 Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
§ 21 Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen
§ 22 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus
§ 23 Verwaltungszusammenarbeit
§ 24 Vorwarnmechanismus
§ 25 Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 26 Behörden
§ 27 Verweise
§ 28 EU-Recht
§ 29 Inkrafttreten
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
§ 30 Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 63/2018LGBl. Nr. 97/2020Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 97 aus 2020,

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