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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zur Beurteilung, ob jemand begünstigte Person ist, sind jedenfalls vorzulegen:
die Einkommensnachweise, | ||||||||||
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der Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein anderes amtliches Dokument zum Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw ein Nachweis über die Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern. | ||||||||||
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Zur Beurteilung, ob jemand begünstigte Person ist, sind jedenfalls vorzulegen:
die Einkommensnachweise, | ||||||||||
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der Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein anderes amtliches Dokument zum Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw ein Nachweis über die Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern. | ||||||||||
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