§ 32 WFV (weggefallen)

Wohnbauförderungsverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Folgende Unterlagen sind jedenfalls vorzulegen:

  1. 1.Ziffer einsBei Kaufförderungen
    1. a)Litera afür die Prüfung der Förderbarkeit:
      • Strichaufzählungdie Unterlagen gemäß § 31;die Unterlagen gemäß Paragraph 31 ;,
      • Strichaufzählungeine Erklärung des Bauträgers über die für diese Förderungssparte maßgeblichen Förderdaten der zu erwerbenden Wohnung;
      • Strichaufzählungein von einem Kreditinstitut geprüfter Finanzierungsplan samt Angabe der Mindesteigen- bzw Mindestfremdmittel;
      • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
      • Strichaufzählungnach Baufertigstellung: ein Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
    2. b)Litera bfür die Vorbereitung des Förderungsvertrages:
      • Strichaufzählungdie beglaubigt unterfertigte Kaufvertragsurkunde (Kopie);
      • Strichaufzählungdie Nutzwertliste (bei Wohnungen im Wohnungseigentum);
      • StrichaufzählungParifizierungs- und Ausführungspläne (bei Beantragung von Zuschlägen gemäß Anlage B Abs 2 lit c (Barrierefreiheit);Parifizierungs- und Ausführungspläne (bei Beantragung von Zuschlägen gemäß Anlage B Absatz 2, Litera c, (Barrierefreiheit);
  2. 2.Ziffer 2bei Errichtungsförderungen im Eigentum
    • Strichaufzählungdie Unterlagen gemäß § 31;die Unterlagen gemäß Paragraph 31 ;,
    • Strichaufzählungdie Baubewilligung samt Rechtskraftbestätigung;
    • Strichaufzählungder Bau- und Lageplan;
    • Strichaufzählungeine ausdrückliche Erklärung des Förderungswerbers und aller sonstigen für die Förderung maßgeblichen nahesteheden Personen über alle in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke;
    • Strichaufzählungeine Mappendarstellung, aus der die Lage der angeführten Grundstücke ersichtlich ist;
    • Strichaufzählungein höchstens drei Monate alter Grundbuchsauszug für die Bauliegenschaft sowie weiterer Liegenschaften (zB angrenzende Liegenschaften im Eigentum der Förderungswerber, Zufahrt);
    • Strichaufzählungein von einem Kreditinstitut geprüfter Finanzierungsplan samt Angabe der Mindesteigen- bzw Mindestfremdmittel sowie der Kosten für die Errichtung;
    • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
    • Strichaufzählungeine Bestätigung der Gemeinde oder der Land-Invest über das Vorliegen eines Baulandsicherungsmodells;

nach Baufertigstellung:

  • Strichaufzählung
    1. 3.Ziffer 3bei Förderungen für die Errichtung von Mietwohnungen:
      1. a)Litera aals Grundlage für die Ausstellung der Zusicherung:
        • Strichaufzählungder Kauf- bzw Baurechtsvertrag für das Grundstück;
        • Strichaufzählungeine Aufstellung über sämtliche Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks bzw Baurechts samt einem Nachweis für die Einhaltung der höchstmöglichen Grund- und Aufschließungskosten;
        • Strichaufzählungdie Bauplatzerklärung;
        • Strichaufzählungdie Baubewilligung samt Rechtskraftbestätigung;
        • Strichaufzählungder Bau- und Lageplan;
        • Strichaufzählungein höchstens drei Monate alter Grundbuchsauszug für die Bauliegenschaft sowie alle weiteren Liegenschaften (zB Zufahrt);
        • Strichaufzählungein Nachweis über die tatsächlichen Errichtungskosten (Einzelgewerks-, Teil-, bzw Generalunternehmerausschreibung);
        • Strichaufzählungeine Nutzflächenaufstellung bzw -berechnung (Topografie);
        • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie vorläufige Entgeltberechnung;
        • Strichaufzählungbei Förderungswerbern gemäß § 26 Abs 1 Z 4 S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;bei Förderungswerbern gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 4, S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
        • StrichaufzählungNachweis, dass es sich um ein schon bisher bebautes Grundstück handelt;
        • StrichaufzählungNachweis, dass eine Ortskernabgrenzung gemäß ROG 2009 vorliegt;
        • StrichaufzählungGutachten und schlüssiges Gesamtkonzept aus dem hervorgeht, dass die künftige Nutzung der Stadt- oder Ortskernstärkung dient, der Liegenschaft eine strategisch wichtige Lage im Ortsgefüge zukommt und das Bauvorhaben von überörtlicher Bedeutung ist;
      2. b)Litera bnach Fertigstellung und Übergabe an die Bewohner:
        • Strichaufzählungein Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie Endabrechnung auf dem von der Landesregierung aufgelegten Formblatt;
        • Strichaufzählungdie saldierten Rechnungen (Kopien) für die tatsächlich entstandenen Kosten (Bau-, Bauneben-, Finanzierungskosten) samt Ausweisung der Preisnachlässe (Rabatte, Skonti udgl);
      3. c)Litera cbei Mietkaufwohnungen zusätzlich zu lit a und lit b für die Auszahlung des Zuschusses:bei Mietkaufwohnungen zusätzlich zu Litera a und Litera b, für die Auszahlung des Zuschusses:
        • Strichaufzählungeine Bestätigung über die Höhe des Finanzierungsbeitrages;
        • Strichaufzählungein unbefristeter oder für die Dauer der Förderung befristeter Mietvertrag;
        • Strichaufzählungeine abstrakte, unbefristete Bankgarantie eines Kreditinstitutes zur Sicherstellung des Finanzierungsbeitrages, soweit eine solche Besicherung nach dem S.WFG 2015 erforderlich ist;
    2. 3a.Ziffer 3 abei Förderung der Ausübung einer Kaufoption:
      • Strichaufzählungder unterfertigte Kaufvertrag;
      • Strichaufzählungein Finanzierungsplan;
      • Strichaufzählungeine Bestätigung des Verkäufers/Bauträgers zur Berechnung des Kaufpreises;
      • Strichaufzählungdas Verkehrswertgutachten gemäß § 15g WGG;das Verkehrswertgutachten gemäß Paragraph 15 g, WGG;
    3. 4.Ziffer 4bei Förderungen zur Errichtung von Wohnheimen zusätzlich zu Z 3 lit a und lit b:bei Förderungen zur Errichtung von Wohnheimen zusätzlich zu Ziffer 3, Litera a und Litera b, :,
      • Strichaufzählungbei Förderungswerbern gemäß § 30 Abs 1 Z 3 und Z 4 S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;bei Förderungswerbern gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 3 und Ziffer 4, S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorhandensein von Eigenmitteln (Mindeststamm- oder Grundkapital, Rücklagen);
    4. 4a.Ziffer 4 abei Förderungen von Baugruppen-Wohnhäusern:
      • Strichaufzählungdie Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorhandensein von Eigenmitteln (Mindeststamm- oder Grundkapital, Rücklagen);
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gemäß der Bundesabgabenordnung;
      • Strichaufzählungeine Aufstellung aller volljährigen Vereins- oder Genossenschaftsmitglieder,
      • Strichaufzählungein Erhebungsblatt samt aller Unterlagen zur Beurteilung, ob die Vereins- oder Genossenschaftsmitglieder begünstigte Personen sind;
    5. 5.Ziffer 5bei Sanierungsförderungen:
      1. a)Litera abei Sanierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs 1 Z 1 bis 7 und bei Ansuchen um Förderungszuschläge gemäß der Anlage B Abs 1bei Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 und bei Ansuchen um Förderungszuschläge gemäß der Anlage B Absatz eins,
        • Strichaufzählungein Bestands-, Planungs- bzw Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungein Nachweis über die förderbaren Wohnungen sowie gegebenenfalls der sonstigen (nicht förderbaren) Gebäudeteile;
        • Strichaufzählungeine Bewohnerliste und bei Wohnungen im Eigentum (Wohnungseigentum) jedenfalls ein Nachweis über die Nutzung der Wohnungen als Hauptwohnsitz;
        • Strichaufzählungbei Sanierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs 1 Z 13 zusätzlich die Bestätigung, dass ein gültiger Netzzugangsvertrag vorliegt;bei Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 13, zusätzlich die Bestätigung, dass ein gültiger Netzzugangsvertrag vorliegt;
        • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung: die Baubewilligung;
      2. b)Litera bbei Ansuchen durch den Wohnungsinhaber
        • Strichaufzählungder Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit für die Dauer der Förderung oder eines sonstigen Nachweises, aus dem sich das Nutzungsrecht der Wohnung über diesen Zeitraum ergibt;
        • Strichaufzählungdie Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Sanierungsmaßnahme;
      3. c)Litera cbei Ansuchen durch den Wohnungseigentümer, wenn es sich um gebäudebezogene Maßnahmen handelt, die Zustimmungserklärung aller übrigen Wohnungseigentümer zu den geplanten Maßnahmen oder eine entsprechende Entscheidung des Gerichts;
    6. 5a.Ziffer 5 abei Ansuchen um größere Renovierung:
      • Strichaufzählungein Grundbuchsauszug neuesten Standes;
      • Strichaufzählungein Bestands- sowie ein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
      • Strichaufzählungdie Kostenvoranschläge;
      • Strichaufzählungein Nachweis über die förderbaren Wohnungen sowie gegebenenfalls der sonstigen (nicht förderbaren) Gebäudeteile;
      • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung: die Baubewilligung;
      • Strichaufzählungnach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen:
        • Strichaufzählungdie Endabrechnung;
        • Strichaufzählungein Fertigstellungsenergieausweis in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie Mietverträge für alle Wohnungen (ausgenommen bei Förderungswerbern, die dem WGG unterliegen);
        • Strichaufzählungdie Bewohnerliste samt Meldezettel für alle sanierten Wohnungen mit Hauptwohnsitzmeldung;
      • StrichaufzählungNachweis, dass es sich um ein schon bisher bebautes Grundstück handelt;
      • StrichaufzählungNachweis, dass eine Ortskernabgrenzung gemäß ROG 2009 vorliegt;
      • StrichaufzählungGutachten und schlüssiges Gesamtkonzept aus dem hervorgeht, dass die künftige Nutzung der Stadt- oder Ortskernstärkung dient, der Liegenschaft eine strategisch wichtige Lage im Ortsgefüge zukommt und das Bauvorhaben von überörtlicher Bedeutung ist;
    7. 6.Ziffer 6bei Ansuchen um Wohnbeihilfe:
      • Strichaufzählungdas Ansuchen (Formblatt) vollständig ausgefüllt und unterfertigt;
      • Strichaufzählungdie Einkommensnachweise gemäß § 16 S.WFG 2015;die Einkommensnachweise gemäß Paragraph 16, S.WFG 2015;
      • Strichaufzählungeine Bankbestätigung (Formblatt);
      • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung:
      • Strichaufzählungeine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe;
      • StrichaufzählungScheidungsurteil oder -vergleich samt Vermögensauseinandersetzung;
      • StrichaufzählungBehindertenausweis;
      • StrichaufzählungBestätigung über die Höhe des Pflegegeldes;
    8. 7.Ziffer 7bei Ansuchen um erweiterte Wohnbeihilfe zusätzlich zu Z 6 (erstmaliges Ansuchen):bei Ansuchen um erweiterte Wohnbeihilfe zusätzlich zu Ziffer 6, (erstmaliges Ansuchen):
      • Strichaufzählungder Mietvertrag;
      • Strichaufzählungein Meldezettel (Haushaltsbestätigung);
      • Strichaufzählungeine Bestätigung über die Ausstattungskategorie (§ 15a MRG);eine Bestätigung über die Ausstattungskategorie (Paragraph 15 a, MRG);
      • Strichaufzählungein Nachweis über die Größe der Wohnnutzfläche (zB Bestätigung des Vermieters, Plan);
      • Strichaufzählungeine Mietzinsvorschreibung aufgeschlüsselt gemäß § 15 MRG.eine Mietzinsvorschreibung aufgeschlüsselt gemäß Paragraph 15, MRG.

§ 32 WFV seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.2024
Folgende Unterlagen sind jedenfalls vorzulegen:

  1. 1.Ziffer einsBei Kaufförderungen
    1. a)Litera afür die Prüfung der Förderbarkeit:
      • Strichaufzählungdie Unterlagen gemäß § 31;die Unterlagen gemäß Paragraph 31 ;,
      • Strichaufzählungeine Erklärung des Bauträgers über die für diese Förderungssparte maßgeblichen Förderdaten der zu erwerbenden Wohnung;
      • Strichaufzählungein von einem Kreditinstitut geprüfter Finanzierungsplan samt Angabe der Mindesteigen- bzw Mindestfremdmittel;
      • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
      • Strichaufzählungnach Baufertigstellung: ein Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
    2. b)Litera bfür die Vorbereitung des Förderungsvertrages:
      • Strichaufzählungdie beglaubigt unterfertigte Kaufvertragsurkunde (Kopie);
      • Strichaufzählungdie Nutzwertliste (bei Wohnungen im Wohnungseigentum);
      • StrichaufzählungParifizierungs- und Ausführungspläne (bei Beantragung von Zuschlägen gemäß Anlage B Abs 2 lit c (Barrierefreiheit);Parifizierungs- und Ausführungspläne (bei Beantragung von Zuschlägen gemäß Anlage B Absatz 2, Litera c, (Barrierefreiheit);
  2. 2.Ziffer 2bei Errichtungsförderungen im Eigentum
    • Strichaufzählungdie Unterlagen gemäß § 31;die Unterlagen gemäß Paragraph 31 ;,
    • Strichaufzählungdie Baubewilligung samt Rechtskraftbestätigung;
    • Strichaufzählungder Bau- und Lageplan;
    • Strichaufzählungeine ausdrückliche Erklärung des Förderungswerbers und aller sonstigen für die Förderung maßgeblichen nahesteheden Personen über alle in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke;
    • Strichaufzählungeine Mappendarstellung, aus der die Lage der angeführten Grundstücke ersichtlich ist;
    • Strichaufzählungein höchstens drei Monate alter Grundbuchsauszug für die Bauliegenschaft sowie weiterer Liegenschaften (zB angrenzende Liegenschaften im Eigentum der Förderungswerber, Zufahrt);
    • Strichaufzählungein von einem Kreditinstitut geprüfter Finanzierungsplan samt Angabe der Mindesteigen- bzw Mindestfremdmittel sowie der Kosten für die Errichtung;
    • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
    • Strichaufzählungeine Bestätigung der Gemeinde oder der Land-Invest über das Vorliegen eines Baulandsicherungsmodells;

nach Baufertigstellung:

  • Strichaufzählung
    1. 3.Ziffer 3bei Förderungen für die Errichtung von Mietwohnungen:
      1. a)Litera aals Grundlage für die Ausstellung der Zusicherung:
        • Strichaufzählungder Kauf- bzw Baurechtsvertrag für das Grundstück;
        • Strichaufzählungeine Aufstellung über sämtliche Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks bzw Baurechts samt einem Nachweis für die Einhaltung der höchstmöglichen Grund- und Aufschließungskosten;
        • Strichaufzählungdie Bauplatzerklärung;
        • Strichaufzählungdie Baubewilligung samt Rechtskraftbestätigung;
        • Strichaufzählungder Bau- und Lageplan;
        • Strichaufzählungein höchstens drei Monate alter Grundbuchsauszug für die Bauliegenschaft sowie alle weiteren Liegenschaften (zB Zufahrt);
        • Strichaufzählungein Nachweis über die tatsächlichen Errichtungskosten (Einzelgewerks-, Teil-, bzw Generalunternehmerausschreibung);
        • Strichaufzählungeine Nutzflächenaufstellung bzw -berechnung (Topografie);
        • Strichaufzählungein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie vorläufige Entgeltberechnung;
        • Strichaufzählungbei Förderungswerbern gemäß § 26 Abs 1 Z 4 S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;bei Förderungswerbern gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 4, S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
        • StrichaufzählungNachweis, dass es sich um ein schon bisher bebautes Grundstück handelt;
        • StrichaufzählungNachweis, dass eine Ortskernabgrenzung gemäß ROG 2009 vorliegt;
        • StrichaufzählungGutachten und schlüssiges Gesamtkonzept aus dem hervorgeht, dass die künftige Nutzung der Stadt- oder Ortskernstärkung dient, der Liegenschaft eine strategisch wichtige Lage im Ortsgefüge zukommt und das Bauvorhaben von überörtlicher Bedeutung ist;
      2. b)Litera bnach Fertigstellung und Übergabe an die Bewohner:
        • Strichaufzählungein Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie Endabrechnung auf dem von der Landesregierung aufgelegten Formblatt;
        • Strichaufzählungdie saldierten Rechnungen (Kopien) für die tatsächlich entstandenen Kosten (Bau-, Bauneben-, Finanzierungskosten) samt Ausweisung der Preisnachlässe (Rabatte, Skonti udgl);
      3. c)Litera cbei Mietkaufwohnungen zusätzlich zu lit a und lit b für die Auszahlung des Zuschusses:bei Mietkaufwohnungen zusätzlich zu Litera a und Litera b, für die Auszahlung des Zuschusses:
        • Strichaufzählungeine Bestätigung über die Höhe des Finanzierungsbeitrages;
        • Strichaufzählungein unbefristeter oder für die Dauer der Förderung befristeter Mietvertrag;
        • Strichaufzählungeine abstrakte, unbefristete Bankgarantie eines Kreditinstitutes zur Sicherstellung des Finanzierungsbeitrages, soweit eine solche Besicherung nach dem S.WFG 2015 erforderlich ist;
    2. 3a.Ziffer 3 abei Förderung der Ausübung einer Kaufoption:
      • Strichaufzählungder unterfertigte Kaufvertrag;
      • Strichaufzählungein Finanzierungsplan;
      • Strichaufzählungeine Bestätigung des Verkäufers/Bauträgers zur Berechnung des Kaufpreises;
      • Strichaufzählungdas Verkehrswertgutachten gemäß § 15g WGG;das Verkehrswertgutachten gemäß Paragraph 15 g, WGG;
    3. 4.Ziffer 4bei Förderungen zur Errichtung von Wohnheimen zusätzlich zu Z 3 lit a und lit b:bei Förderungen zur Errichtung von Wohnheimen zusätzlich zu Ziffer 3, Litera a und Litera b, :,
      • Strichaufzählungbei Förderungswerbern gemäß § 30 Abs 1 Z 3 und Z 4 S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;bei Förderungswerbern gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 3 und Ziffer 4, S.WFG 2015 die Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorhandensein von Eigenmitteln (Mindeststamm- oder Grundkapital, Rücklagen);
    4. 4a.Ziffer 4 abei Förderungen von Baugruppen-Wohnhäusern:
      • Strichaufzählungdie Satzungen, Statuten udgl der juristischen Person;
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorhandensein von Eigenmitteln (Mindeststamm- oder Grundkapital, Rücklagen);
      • Strichaufzählungein Nachweis über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gemäß der Bundesabgabenordnung;
      • Strichaufzählungeine Aufstellung aller volljährigen Vereins- oder Genossenschaftsmitglieder,
      • Strichaufzählungein Erhebungsblatt samt aller Unterlagen zur Beurteilung, ob die Vereins- oder Genossenschaftsmitglieder begünstigte Personen sind;
    5. 5.Ziffer 5bei Sanierungsförderungen:
      1. a)Litera abei Sanierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs 1 Z 1 bis 7 und bei Ansuchen um Förderungszuschläge gemäß der Anlage B Abs 1bei Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 und bei Ansuchen um Förderungszuschläge gemäß der Anlage B Absatz eins,
        • Strichaufzählungein Bestands-, Planungs- bzw Fertigstellungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungein Nachweis über die förderbaren Wohnungen sowie gegebenenfalls der sonstigen (nicht förderbaren) Gebäudeteile;
        • Strichaufzählungeine Bewohnerliste und bei Wohnungen im Eigentum (Wohnungseigentum) jedenfalls ein Nachweis über die Nutzung der Wohnungen als Hauptwohnsitz;
        • Strichaufzählungbei Sanierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs 1 Z 13 zusätzlich die Bestätigung, dass ein gültiger Netzzugangsvertrag vorliegt;bei Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 13, zusätzlich die Bestätigung, dass ein gültiger Netzzugangsvertrag vorliegt;
        • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung: die Baubewilligung;
      2. b)Litera bbei Ansuchen durch den Wohnungsinhaber
        • Strichaufzählungder Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit für die Dauer der Förderung oder eines sonstigen Nachweises, aus dem sich das Nutzungsrecht der Wohnung über diesen Zeitraum ergibt;
        • Strichaufzählungdie Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Sanierungsmaßnahme;
      3. c)Litera cbei Ansuchen durch den Wohnungseigentümer, wenn es sich um gebäudebezogene Maßnahmen handelt, die Zustimmungserklärung aller übrigen Wohnungseigentümer zu den geplanten Maßnahmen oder eine entsprechende Entscheidung des Gerichts;
    6. 5a.Ziffer 5 abei Ansuchen um größere Renovierung:
      • Strichaufzählungein Grundbuchsauszug neuesten Standes;
      • Strichaufzählungein Bestands- sowie ein Planungsenergieausweis, in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
      • Strichaufzählungdie Kostenvoranschläge;
      • Strichaufzählungein Nachweis über die förderbaren Wohnungen sowie gegebenenfalls der sonstigen (nicht förderbaren) Gebäudeteile;
      • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung: die Baubewilligung;
      • Strichaufzählungnach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen:
        • Strichaufzählungdie Endabrechnung;
        • Strichaufzählungein Fertigstellungsenergieausweis in dem die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;
        • Strichaufzählungdie Mietverträge für alle Wohnungen (ausgenommen bei Förderungswerbern, die dem WGG unterliegen);
        • Strichaufzählungdie Bewohnerliste samt Meldezettel für alle sanierten Wohnungen mit Hauptwohnsitzmeldung;
      • StrichaufzählungNachweis, dass es sich um ein schon bisher bebautes Grundstück handelt;
      • StrichaufzählungNachweis, dass eine Ortskernabgrenzung gemäß ROG 2009 vorliegt;
      • StrichaufzählungGutachten und schlüssiges Gesamtkonzept aus dem hervorgeht, dass die künftige Nutzung der Stadt- oder Ortskernstärkung dient, der Liegenschaft eine strategisch wichtige Lage im Ortsgefüge zukommt und das Bauvorhaben von überörtlicher Bedeutung ist;
    7. 6.Ziffer 6bei Ansuchen um Wohnbeihilfe:
      • Strichaufzählungdas Ansuchen (Formblatt) vollständig ausgefüllt und unterfertigt;
      • Strichaufzählungdie Einkommensnachweise gemäß § 16 S.WFG 2015;die Einkommensnachweise gemäß Paragraph 16, S.WFG 2015;
      • Strichaufzählungeine Bankbestätigung (Formblatt);
      • Strichaufzählungzu Kontrollzwecken auf Anforderung:
      • Strichaufzählungeine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe;
      • StrichaufzählungScheidungsurteil oder -vergleich samt Vermögensauseinandersetzung;
      • StrichaufzählungBehindertenausweis;
      • StrichaufzählungBestätigung über die Höhe des Pflegegeldes;
    8. 7.Ziffer 7bei Ansuchen um erweiterte Wohnbeihilfe zusätzlich zu Z 6 (erstmaliges Ansuchen):bei Ansuchen um erweiterte Wohnbeihilfe zusätzlich zu Ziffer 6, (erstmaliges Ansuchen):
      • Strichaufzählungder Mietvertrag;
      • Strichaufzählungein Meldezettel (Haushaltsbestätigung);
      • Strichaufzählungeine Bestätigung über die Ausstattungskategorie (§ 15a MRG);eine Bestätigung über die Ausstattungskategorie (Paragraph 15 a, MRG);
      • Strichaufzählungein Nachweis über die Größe der Wohnnutzfläche (zB Bestätigung des Vermieters, Plan);
      • Strichaufzählungeine Mietzinsvorschreibung aufgeschlüsselt gemäß § 15 MRG.eine Mietzinsvorschreibung aufgeschlüsselt gemäß Paragraph 15, MRG.

§ 32 WFV seit 31.12.2024 weggefallen.

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