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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Förderung kann bestehen in der Gewährung von:
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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(2) Bei der Festlegung der Höhe der Förderung können zur besonderen Unterstützung der Erreichung und Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Wohnbauförderung je nach Förderungssparte vorgesehen werden:
1. | Zuschläge, | |||||||||
2. | Wertanpassungen, | |||||||||
3. | Obergrenzen. |
(1) Die Förderung kann bestehen in der Gewährung von:
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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(2) Bei der Festlegung der Höhe der Förderung können zur besonderen Unterstützung der Erreichung und Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Wohnbauförderung je nach Förderungssparte vorgesehen werden:
1. | Zuschläge, | |||||||||
2. | Wertanpassungen, | |||||||||
3. | Obergrenzen. |