§ 37 Sbg. WuG § 37

Salzburger Wettunternehmergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure, LGBl Nr 17/1995, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 46/2001 und 51/2010, außer Kraft.

(3) Die §§ 16 Abs 4 und 6, 32 Abs 1, 3, 4, 5, 6 und 7, (§) 32a und 35 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 32 Abs 8 außer Kraft.

Stand vor dem 22.11.2018

In Kraft vom 01.06.2017 bis 22.11.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure, LGBl Nr 17/1995, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 46/2001 und 51/2010, außer Kraft.

(3) Die §§ 16 Abs 4 und 6, 32 Abs 1, 3, 4, 5, 6 und 7, (§) 32a und 35 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 32 Abs 8 außer Kraft.

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