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(1) KommtIst zu Beginn des Finanzjahres der Haushaltsplan ausnahmsweiseVoranschlag vom Gemeinderat noch nicht rechtzeitig zustandebeschlossen, so hatist der Gemeinderat für die Höchstdauer der ersten Hälfte des Rechnungsjahres ein HaushaltsprovisoriumBürgermeister bis zu beschließen. Dieses hat zu enthalten:dieser Beschlussfassung ermächtigt
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| die feststehenden |
(1) KommtIst zu Beginn des Finanzjahres der Haushaltsplan ausnahmsweiseVoranschlag vom Gemeinderat noch nicht rechtzeitig zustandebeschlossen, so hatist der Gemeinderat für die Höchstdauer der ersten Hälfte des Rechnungsjahres ein HaushaltsprovisoriumBürgermeister bis zu beschließen. Dieses hat zu enthalten:dieser Beschlussfassung ermächtigt
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