Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1. Abschnitt | |
Allgemeines |
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Allgemeine Verpflichtung
§ 3 Geltungsbereich
§ 3a Interessensabwägung(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 85/2024) § 3a (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 85 aus 2024,)
§ 4 Ausnahmen von der Bewilligungs- und Anzeigepflicht
§ 5 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt | |
Naturschutz | |
1. Unterabschnitt |
§ 6 Naturdenkmäler
§ 7 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 8 Verbote und Mitteilungspflichten
§ 9 Widerruf
2. Unterabschnitt |
§ 10 Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung
3. Unterabschnitt |
§ 11 Baumschutz in der Stadt Salzburg
4. Unterabschnitt |
§ 12 Geschützte Landschaftsteile
§ 13 Verfahren
§ 14 Vorläufiger Schutz
§ 15 Verbote
5. Unterabschnitt |
§ 16 Landschaftsschutzgebiete
§ 17 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 18 Bewilligungsvorbehalt
6. Unterabschnitt |
§ 19 Naturschutzgebiete
§ 20 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 21 Verbote
7. Unterabschnitt |
§ 22 Nationalparke
7a. Unterabschnitt |
§ 22a Europaschutzgebiete
§ 22b Vorläufiger Schutz
8. Unterabschnitt |
§ 23 Naturparke
8a. Unterabschnitt |
§ 23a Biosphärenparke
9. Unterabschnitt |
§ 24 Schutz von Lebensräumen
§ 24a Nicht vom Schutz von Lebensräumen umfasste Gebiete
10. Unterabschnitt |
§ 25 Bewilligungsbedürftige Maßnahmen
§ 26 Anzeigepflichtige Maßnahmen
§ 27 Schutz der Landschaft und des Erholungsraumes
11. Unterabschnitt |
§ 28 Mineralien- und Fossilienfunde
12. Unterabschnitt | |
Schutz von Pflanzen- und Tierarten |
§ 29 Besonderer Schutz von wild wachsenden Pflanzen
§ 30 Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen
§ 31 Besonderer Schutz frei lebender Tiere
§ 32 Allgemeiner Schutz frei lebender nicht jagdbarer Tiere
§ 33 Gemeinsame Bestimmungen für Pflanzen und Tiere
§ 34 Ausnahmebewilligung
3. Abschnitt | |
Naturpflege |
§ 35 Landschaftspflege- und Detailpläne
§ 36 Dokumentation, Information und Landschaftsinventar
§ 37 Naturschutzbuch
§ 38 Kennzeichnung
4. Abschnitt | |
Sicherung des Naturschutzes und der Naturpflege |
§ 39 Zutritt, Auskunfterteilung
§ 40 Durchführung von Maßnahmen
§ 41 Einschränkung und Entzug von Privatrechten
§ 42 Entschädigung
§ 43 Einlösung
§ 44 Sicherheitsleistung
§ 45 Erlöschen von Bewilligungen
§ 46 Wiederherstellung
5. Abschnitt | |
Behörden und Verfahren |
§ 47 Naturschutzbehörde
§ 48 Ansuchen
§ 49 Vereinfachtes Verfahren
§ 50 Bewilligungen und Kenntnisnahmen
§ 51§ 50a Maßnahmen im überwiegenden öffentlichen Interesse
§ 51 Ausgleichsmaßnahmen
§ 52 Vollendung des Vorhabens, Überprüfung
§ 53 Naturschutzbeirat
§ 54 Naturschutzbeauftragte
§ 55 Mitwirkung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft
§ 55a Mitwirkung von Umweltorganisationen
§ 55b Elektronische Plattform
§ 56 Salzburger Berg- und Naturwacht
§ 57 Befugnisse der behördlichen Organe des Jagd- und Forstschutzes
§ 58 Mitwirkung der Bundespolizei
6. Abschnitt | |
Naturschutzabgabe |
§ 59 Gegenstand und Höhe der Abgabe; Abgabenerklärung
§ 60 Salzburger Naturschutzfonds
7. Abschnitt | |
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen |
§ 61 Strafbestimmungen
§ 62 Abgabenstrafbestimmungen
§ 62a Verweisungen
§§ 63 – 65 Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 66 Inkrafttreten seit der Wiederverlautbarung 1993 novellierter
Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu
1. Abschnitt | |
Allgemeines |
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Allgemeine Verpflichtung
§ 3 Geltungsbereich
§ 3a Interessensabwägung(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 85/2024) § 3a (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 85 aus 2024,)
§ 4 Ausnahmen von der Bewilligungs- und Anzeigepflicht
§ 5 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt | |
Naturschutz | |
1. Unterabschnitt |
§ 6 Naturdenkmäler
§ 7 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 8 Verbote und Mitteilungspflichten
§ 9 Widerruf
2. Unterabschnitt |
§ 10 Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung
3. Unterabschnitt |
§ 11 Baumschutz in der Stadt Salzburg
4. Unterabschnitt |
§ 12 Geschützte Landschaftsteile
§ 13 Verfahren
§ 14 Vorläufiger Schutz
§ 15 Verbote
5. Unterabschnitt |
§ 16 Landschaftsschutzgebiete
§ 17 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 18 Bewilligungsvorbehalt
6. Unterabschnitt |
§ 19 Naturschutzgebiete
§ 20 Verfahren und vorläufiger Schutz
§ 21 Verbote
7. Unterabschnitt |
§ 22 Nationalparke
7a. Unterabschnitt |
§ 22a Europaschutzgebiete
§ 22b Vorläufiger Schutz
8. Unterabschnitt |
§ 23 Naturparke
8a. Unterabschnitt |
§ 23a Biosphärenparke
9. Unterabschnitt |
§ 24 Schutz von Lebensräumen
§ 24a Nicht vom Schutz von Lebensräumen umfasste Gebiete
10. Unterabschnitt |
§ 25 Bewilligungsbedürftige Maßnahmen
§ 26 Anzeigepflichtige Maßnahmen
§ 27 Schutz der Landschaft und des Erholungsraumes
11. Unterabschnitt |
§ 28 Mineralien- und Fossilienfunde
12. Unterabschnitt | |
Schutz von Pflanzen- und Tierarten |
§ 29 Besonderer Schutz von wild wachsenden Pflanzen
§ 30 Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen
§ 31 Besonderer Schutz frei lebender Tiere
§ 32 Allgemeiner Schutz frei lebender nicht jagdbarer Tiere
§ 33 Gemeinsame Bestimmungen für Pflanzen und Tiere
§ 34 Ausnahmebewilligung
3. Abschnitt | |
Naturpflege |
§ 35 Landschaftspflege- und Detailpläne
§ 36 Dokumentation, Information und Landschaftsinventar
§ 37 Naturschutzbuch
§ 38 Kennzeichnung
4. Abschnitt | |
Sicherung des Naturschutzes und der Naturpflege |
§ 39 Zutritt, Auskunfterteilung
§ 40 Durchführung von Maßnahmen
§ 41 Einschränkung und Entzug von Privatrechten
§ 42 Entschädigung
§ 43 Einlösung
§ 44 Sicherheitsleistung
§ 45 Erlöschen von Bewilligungen
§ 46 Wiederherstellung
5. Abschnitt | |
Behörden und Verfahren |
§ 47 Naturschutzbehörde
§ 48 Ansuchen
§ 49 Vereinfachtes Verfahren
§ 50 Bewilligungen und Kenntnisnahmen
§ 51§ 50a Maßnahmen im überwiegenden öffentlichen Interesse
§ 51 Ausgleichsmaßnahmen
§ 52 Vollendung des Vorhabens, Überprüfung
§ 53 Naturschutzbeirat
§ 54 Naturschutzbeauftragte
§ 55 Mitwirkung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft
§ 55a Mitwirkung von Umweltorganisationen
§ 55b Elektronische Plattform
§ 56 Salzburger Berg- und Naturwacht
§ 57 Befugnisse der behördlichen Organe des Jagd- und Forstschutzes
§ 58 Mitwirkung der Bundespolizei
6. Abschnitt | |
Naturschutzabgabe |
§ 59 Gegenstand und Höhe der Abgabe; Abgabenerklärung
§ 60 Salzburger Naturschutzfonds
7. Abschnitt | |
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen |
§ 61 Strafbestimmungen
§ 62 Abgabenstrafbestimmungen
§ 62a Verweisungen
§§ 63 – 65 Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 66 Inkrafttreten seit der Wiederverlautbarung 1993 novellierter
Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu