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Wahlzeugen(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023). Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,).
Parteien, die sowohl zu Wahlen nach diesem Gesetz als auch zur Landtagswahl Wahlzeugen entsenden dürfen, können dieses Recht nur durch Entsendung jeweils derselben Person ausüben. Diese fungieren als Wahlzeugen für die Wahlen nach diesem Gesetz und die Landtagswahl.
Wahlzeugen(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023). Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,).
Parteien, die sowohl zu Wahlen nach diesem Gesetz als auch zur Landtagswahl Wahlzeugen entsenden dürfen, können dieses Recht nur durch Entsendung jeweils derselben Person ausüben. Diese fungieren als Wahlzeugen für die Wahlen nach diesem Gesetz und die Landtagswahl.