§ 24 Sbg. BFG § 24

Salzburger Bergsportführergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999

Der Finanzreferent hat für den Vorstand jeweils einen Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses zu erstellen und die Kassen- und Rechnungsbücher zu führen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999

Der Finanzreferent hat für den Vorstand jeweils einen Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses zu erstellen und die Kassen- und Rechnungsbücher zu führen.

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