Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Der Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben, die nähere Bestimmungen über seine Geschäftsführung nach Maßgabe dieses Abschnitts enthält. Insbesondere sind Regelungen über die Wahl der einzelnen Organe und die Aufgabenbesorgung durch die Organe zu treffen.
(2) Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Landesregierung. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn Bestimmungen der Satzungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(1) Der Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben, die nähere Bestimmungen über seine Geschäftsführung nach Maßgabe dieses Abschnitts enthält. Insbesondere sind Regelungen über die Wahl der einzelnen Organe und die Aufgabenbesorgung durch die Organe zu treffen.
(2) Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Landesregierung. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn Bestimmungen der Satzungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.