§ 27 Gem-PVWO § 27

Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2014 bis 31.12.9999

(1)

Diese Verordnung tritt mit 31. März 1998 in Kraft.

(2)

Die §§ 11 Abs 5 und 25 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2014 bis 31.12.9999

(1)

Diese Verordnung tritt mit 31. März 1998 in Kraft.

(2)

Die §§ 11 Abs 5 und 25 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

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