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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wenn in den Abgabenvorschriften über die sachliche Zuständigkeit nicht anderes geregelt ist, sind zuständig:
1. | zur Erhebung der Landesabgaben das Landesabgabenamt; | |||||||||
2. | zur |
Wenn in den Abgabenvorschriften über die sachliche Zuständigkeit nicht anderes geregelt ist, sind zuständig:
1. | zur Erhebung der Landesabgaben das Landesabgabenamt; | |||||||||
2. | zur |