§ 8 SKAG

Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2024 bis 31.12.9999

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung einer bettenführenden Krankenanstalt ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und hat zu enthalten:

1.

die genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;

2.

Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;

3.

die beabsichtigte Bezeichnung und den geplanten Standort der Krankenanstalt;

4.

die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;

5.

von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen in zweifacher Ausfertigung.

  1. 1.Ziffer einsdie genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;
  2. 2.Ziffer 2Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;
  3. 3.Ziffer 3die beabsichtigte Bezeichnung und den geplanten Standort der Krankenanstalt;
  4. 4.Ziffer 4die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;
  5. 5.Ziffer 5von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen; bei nicht elektronischer Einbringung in zweifacher Ausfertigung.

Stand vor dem 14.11.2024

In Kraft vom 01.03.2018 bis 14.11.2024

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung einer bettenführenden Krankenanstalt ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und hat zu enthalten:

1.

die genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;

2.

Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;

3.

die beabsichtigte Bezeichnung und den geplanten Standort der Krankenanstalt;

4.

die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;

5.

von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen in zweifacher Ausfertigung.

  1. 1.Ziffer einsdie genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;
  2. 2.Ziffer 2Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen oder ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist;
  3. 3.Ziffer 3die beabsichtigte Bezeichnung und den geplanten Standort der Krankenanstalt;
  4. 4.Ziffer 4die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;
  5. 5.Ziffer 5von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen; bei nicht elektronischer Einbringung in zweifacher Ausfertigung.

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