§ 15 SchuOG 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999

(1) Gebäude, sonstige Liegenschaften und Räume, die für Zwecke einer Schule verwendet werden sollen, haben in ihrer Lage, baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene zu entsprechen.

(2) In jeder Schule sind die der Anzahl ihrer Klassen entsprechenden Unterrichts- und Nebenräume, in Hauptschulen und in Neuen Mittelschulen ist auch ein Turnsaal einzurichten. Im übrigen sind die Schulen nach Tunlichkeit mit einem Turn- und Spielplatz und einem Turnsaal, ferner nach Bedarf mit einer Schulküche, einer Schulwerkstätte und einem Schulgarten, die Polytechnischen Schulen überdies mit den für den praktischen Unterricht erforderlichen Lehrwerkstätten und Unterrichtsräumen auszustatten.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2019

(1) Gebäude, sonstige Liegenschaften und Räume, die für Zwecke einer Schule verwendet werden sollen, haben in ihrer Lage, baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene zu entsprechen.

(2) In jeder Schule sind die der Anzahl ihrer Klassen entsprechenden Unterrichts- und Nebenräume, in Hauptschulen und in Neuen Mittelschulen ist auch ein Turnsaal einzurichten. Im übrigen sind die Schulen nach Tunlichkeit mit einem Turn- und Spielplatz und einem Turnsaal, ferner nach Bedarf mit einer Schulküche, einer Schulwerkstätte und einem Schulgarten, die Polytechnischen Schulen überdies mit den für den praktischen Unterricht erforderlichen Lehrwerkstätten und Unterrichtsräumen auszustatten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten