§ 7 Sbg. LWFG

Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.09.1988 bis 31.12.9999

Die Agrarstruktur ist vor allem durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

  1. a)Litera aZusammenlegungs- und Flurbereinigungsmaßnahmen sowie damit zusammenhängende Siedlungsmaßnahmen;
  2. b)Litera bAufstockung bäuerlicher Betriebe durch Eigen- oder Pachtland;
  3. c)Litera cÄnderung der Bodennutzungsart, insbesondere Ordnung von Wald und Weide;
  4. d)Litera dMeliorationen in der Form von Ent- und Bewässerungsanlagen sowie Geländekorrekturen und Kultivierungen, wenn alle möglichen Auswirkungen auf die Standortökologie untersucht und entsprechend berücksichtigt worden sind;
  5. e)Litera eAnlage von Wirtschaftswegen (innere Verkehrslage);
  6. f)Litera fAblösung und Umwandlung von Nutzungsrechten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.09.1988 bis 31.12.9999

Die Agrarstruktur ist vor allem durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

  1. a)Litera aZusammenlegungs- und Flurbereinigungsmaßnahmen sowie damit zusammenhängende Siedlungsmaßnahmen;
  2. b)Litera bAufstockung bäuerlicher Betriebe durch Eigen- oder Pachtland;
  3. c)Litera cÄnderung der Bodennutzungsart, insbesondere Ordnung von Wald und Weide;
  4. d)Litera dMeliorationen in der Form von Ent- und Bewässerungsanlagen sowie Geländekorrekturen und Kultivierungen, wenn alle möglichen Auswirkungen auf die Standortökologie untersucht und entsprechend berücksichtigt worden sind;
  5. e)Litera eAnlage von Wirtschaftswegen (innere Verkehrslage);
  6. f)Litera fAblösung und Umwandlung von Nutzungsrechten.

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