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Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist im Sinne des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1970, LGBl. Nr. 35, unentgeltlich zu gewähren. Die Aufgaben der Beratung erstrecken sich insbesondere:Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist im Sinne des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1970, Landesgesetzblatt Nr. 35, unentgeltlich zu gewähren. Die Aufgaben der Beratung erstrecken sich insbesondere:
Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist im Sinne des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1970, LGBl. Nr. 35, unentgeltlich zu gewähren. Die Aufgaben der Beratung erstrecken sich insbesondere:Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist im Sinne des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1970, Landesgesetzblatt Nr. 35, unentgeltlich zu gewähren. Die Aufgaben der Beratung erstrecken sich insbesondere: