§ 19 Sbg. LWFG

Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1975 bis 31.12.9999

Wirksamkeitsbeginn

 

§ 19

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Der erste Bericht gemäß § 17 ist über das Jahr 1974 zu erstatten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1975 bis 31.12.9999

Wirksamkeitsbeginn

 

§ 19

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Der erste Bericht gemäß § 17 ist über das Jahr 1974 zu erstatten.

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