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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Recht auf Information
Während eines Karenzurlaubseiner Karenz ist der Beamte über wichtige Ereignisse im Dienstbetrieb, die die Interessen des karenzierten Beamten berühren, insbesondere Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
(Anm: LGBl. Nr. 12/2002)
Recht auf Information
Während eines Karenzurlaubseiner Karenz ist der Beamte über wichtige Ereignisse im Dienstbetrieb, die die Interessen des karenzierten Beamten berühren, insbesondere Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
(Anm: LGBl. Nr. 12/2002)