§ 2 NÖ GHGV 2009 Inkrafttreten

NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2023

In Kraft vom 18.04.2009 bis 28.12.2023
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

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