§ 2 NÖ GHGV 2009

NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2023

In Kraft vom 18.04.2009 bis 28.12.2023
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten