Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 29.12.2023 bis 31.12.9999
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