Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 29.12.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 NÖ GHGV 2009
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 NÖ GHGV 2009 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 NÖ GHGV 2009