§ 4 NÖ SSFH

Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in NÖ

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2019 bis 31.12.9999

Ausbildungsplan(1) Der Unterricht hat nach derdem jeweiligen StundentafelAusbildungsplan laut Anlage 1 bis 5 zu erfolgen.

(2) Die Pflichtmodule sind von allen Schülern und Schülerinnen zu absolvieren und müssen durch Wahlpflichtmodule so ergänzt werden, dass zumindest eine Gesamtstundenzahl von 864 Stunden erreicht wird.

(3) Zum Erwerb der angestrebten Fertigkeiten ist ein Drittel der Ausbildungszeit für praktische Übungen vorzusehen.

(4) Der Schüler oder die Schülerin hat im Zuge der Ausbildung ein fachspezifisches Praktikum im Ausmaß von mindestens 150 Stunden zu absolvieren.

(5) Das Unterrichtsjahr der Fachschule beginnt und endet jeweils gleichzeitig mit dem Unterrichtsjahr der Handelsakademie.

Stand vor dem 18.07.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 18.07.2019

Ausbildungsplan(1) Der Unterricht hat nach derdem jeweiligen StundentafelAusbildungsplan laut Anlage 1 bis 5 zu erfolgen.

(2) Die Pflichtmodule sind von allen Schülern und Schülerinnen zu absolvieren und müssen durch Wahlpflichtmodule so ergänzt werden, dass zumindest eine Gesamtstundenzahl von 864 Stunden erreicht wird.

(3) Zum Erwerb der angestrebten Fertigkeiten ist ein Drittel der Ausbildungszeit für praktische Übungen vorzusehen.

(4) Der Schüler oder die Schülerin hat im Zuge der Ausbildung ein fachspezifisches Praktikum im Ausmaß von mindestens 150 Stunden zu absolvieren.

(5) Das Unterrichtsjahr der Fachschule beginnt und endet jeweils gleichzeitig mit dem Unterrichtsjahr der Handelsakademie.

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