§ 1 NÖ LAV 2015

NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Der Hebesatz beträgt für:

1.

Grundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine)

€ 0,230

2.

Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird

€ 0,230

3.

Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird

€ 0,063

4.

andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit

€ 0,063

  1. 1.Ziffer einsGrundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine)€ 0,246
  2. 2.Ziffer 2Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird€ 0,246
  3. 3.Ziffer 3Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird€ 0,067
  4. 4.Ziffer 4andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit€ 0,067

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.2023

Der Hebesatz beträgt für:

1.

Grundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine)

€ 0,230

2.

Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird

€ 0,230

3.

Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird

€ 0,063

4.

andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit

€ 0,063

  1. 1.Ziffer einsGrundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine)€ 0,246
  2. 2.Ziffer 2Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird€ 0,246
  3. 3.Ziffer 3Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird€ 0,067
  4. 4.Ziffer 4andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit€ 0,067

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