§ 7 NÖ RU (weggefallen)

Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999
(1) Verfahren zur Erstellung oder Abänderung von örtlichen Raumordnungsprogrammen, die gemäß § 21 Abs§ 7 NÖ RU seit 28.01.2025 weggefallen. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl. 8000, bereits zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt wurden, werden durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien-Umland, LGBl. 8000/77–1, außer Kraft.

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.01.2025
(1) Verfahren zur Erstellung oder Abänderung von örtlichen Raumordnungsprogrammen, die gemäß § 21 Abs§ 7 NÖ RU seit 28.01.2025 weggefallen. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl. 8000, bereits zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt wurden, werden durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien-Umland, LGBl. 8000/77–1, außer Kraft.

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