Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Behörde muß, soweit erforderlich, ermitteln bzw. planen:
- | die Umfangsgrenzen des Einzelteilungsgebiets, | |||||||||
- | die Bewertung der darin liegenden Grundstücke, sofern darüber kein Übereinkommen zustande kommt (§§ 11 | |||||||||
- | die Parteien, ihre Anteilsrechte und die sich daraus ergebenden Ansprüche, | |||||||||
- | die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, | |||||||||
- | die Abfindungen oder Ablösungen, die auf die Parteien entfallen, | |||||||||
- | die Grundlagen für die notwendige Regelung aller anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, | |||||||||
- | die Notwendigkeit und das Ausmaß des Fortbestehens bestimmter gemeinschaftlicher Nutzungsrechte. |
Die Behörde muß, soweit erforderlich, ermitteln bzw. planen:
- | die Umfangsgrenzen des Einzelteilungsgebiets, | |||||||||
- | die Bewertung der darin liegenden Grundstücke, sofern darüber kein Übereinkommen zustande kommt (§§ 11 | |||||||||
- | die Parteien, ihre Anteilsrechte und die sich daraus ergebenden Ansprüche, | |||||||||
- | die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, | |||||||||
- | die Abfindungen oder Ablösungen, die auf die Parteien entfallen, | |||||||||
- | die Grundlagen für die notwendige Regelung aller anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, | |||||||||
- | die Notwendigkeit und das Ausmaß des Fortbestehens bestimmter gemeinschaftlicher Nutzungsrechte. |