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Die Indexzahlen sind jeweils auf eine Dezimalstelle genau der Berechnung zugrunde zu legen. Die Beitragshöhe ist von der Landesregierung durch Verordnung jährlich festzusetzen. Die errechneten Beträge sind auf den nächsten ganzen Centbetrag zu runden; dabei sind Beträge ab einschließlich 0,5 Cent aufzurunden und Beträge unter 0,5 Cent abzurunden. Die Wertanpassungen haben auf der Grundlage der ungerundeten Beträge für das Vorjahr zu erfolgen.
| …………………………………….8,43 € und |
| …………………………………….9,32 €. |
Der Rettungsbeitrag ist je zur Hälfte zum 1. April und 1. Oktober zur Zahlung fällig. Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober, und wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag folgenden übernächsten Kalenderjahres.
Die Indexzahlen sind jeweils auf eine Dezimalstelle genau der Berechnung zugrunde zu legen. Die Beitragshöhe ist von der Landesregierung durch Verordnung jährlich festzusetzen. Die errechneten Beträge sind auf den nächsten ganzen Centbetrag zu runden; dabei sind Beträge ab einschließlich 0,5 Cent aufzurunden und Beträge unter 0,5 Cent abzurunden. Die Wertanpassungen haben auf der Grundlage der ungerundeten Beträge für das Vorjahr zu erfolgen.
| …………………………………….8,43 € und |
| …………………………………….9,32 €. |
Der Rettungsbeitrag ist je zur Hälfte zum 1. April und 1. Oktober zur Zahlung fällig. Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober, und wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag folgenden übernächsten Kalenderjahres.