§ 1 Sbg. BFG

Salzburger Betriebsfestigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.08.1993 bis 31.12.9999

§ 1

 

Dieses Gesetz dient dem Zweck der Förderung der Betriebsfestigung von Klein- und Mittelbetrieben der gewerblichen Wirtschaft im Lande Salzburg.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.08.1993 bis 31.12.9999

§ 1

 

Dieses Gesetz dient dem Zweck der Förderung der Betriebsfestigung von Klein- und Mittelbetrieben der gewerblichen Wirtschaft im Lande Salzburg.

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