§ 4 Sbg. BFG

Salzburger Betriebsfestigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1983 bis 31.12.9999

§ 4

 

Zur Ergänzung der durch die Gewährung von Mitteln an die Salzburger Kreditgarantie-Gesellschaft m.b.H. verminderten Mittel des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen hat das Land seine jährlichen Zuwendungen an diesen Fonds um 1,5 Millionen Schilling zu erhöhen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1983 bis 31.12.9999

§ 4

 

Zur Ergänzung der durch die Gewährung von Mitteln an die Salzburger Kreditgarantie-Gesellschaft m.b.H. verminderten Mittel des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen hat das Land seine jährlichen Zuwendungen an diesen Fonds um 1,5 Millionen Schilling zu erhöhen.

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